Seenotsignalmittel
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein hat am 24. März 2014 ein neues Sicherheitskonzept für Seenotsignalmittel auf Yachten erlassen, das es Charterunternehmen erlaubt, ihre mit Seenotsignalmittel der Kategorie P2 ausgerüsteten Yachten auch dann zu vermieten, wenn der Mieter nicht die nach § 7 Sprengstoffgesetz erforderliche Erlaubnis für den Umgang mit… weiterlesen