Roter Diesel
Deklarierungspflicht entfällt Wie uns das Bundesministerium der Finanzen mitteilt, besteht ab sofort eine Ausnahme von dem sogenannten Verwendungs- und Verbringungsverbot, wenn die Verwendung von gekennzeichneten Energieerzeugnissen (grün gefärbt in Norwegen und Irland, rot gefärbt in Großbritannien und Malta plus des nicht sichtbaren Markierstoffes Solvent Yellow 124) in privat genutzten Wasserfahrzeugen im Land der Betankung erlaubt… weiterlesen