Für Klimaschutzprojekte in Sportstätten gibt es jetzt im Rahmen der Kommunalrichtlinie verbesserte Startbedingungen: Förderquoten werden erhöht und Eigenanteile reduziert.
Einen Überblick über die verbesserten Förderbedingungen gibt Taina Niederwipper vom Service- und Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz (SK:KK)
Ob energieeffiziente Flutlichtanlage, optimiertes Belüftungssystem oder neue Fahrradbügel: Sportvereine können einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten, indem sie ihre Anlagen mit Unterstützung des Bundesumweltministeriums (BMU) klimafreundlich modernisieren. So verbessern sie zudem die Trainingsbedingungen vor Ort und senken Energieverbrauch und Betriebskosten.
Angesichts aktueller finanzieller Herausforderungen, vor die kommunale Akteurinnen und Akteure in Folge der Corona-Pandemie gestellt sind, hat das BMU zum 1. August 2020 die Fördermöglichkeiten der Kommunalrichtlinie mit Geldern aus dem Konjunkturpaket der Bundesregierung erweitert: Bis Ende 2021 profitieren Antragsberechtigte von um 10 Prozentpunkte erhöhten Förderquoten. Das ist insbesondere für die Sportvereine eine gute Nachricht, die in der Vergangenheit die Mindestfördersummen nicht erreicht haben: Für sie ergibt sich durch die geänderten Förderquoten neben einem geringeren Eigenanteil aufgrund der Mindestzuwendungssumme von 5.000 Euro automatisch eine geringere Mindestvorhabensumme. Ein Beispiel: Für eine energieeffiziente Modernisierung der Hallenbeleuchtung, die temporär mit 35 Prozent bezuschusst wird, beträgt sie nur noch rund 14.300 Euro statt zuvor 20.000 Euro bei einer Förderquote von 25 Prozent. So kommen künftig auch kleinere Vorhaben für eine Förderung in Frage.
Neu ist auch, dass der erforderliche Eigenanteil für Sportvereine auf 5 Prozent reduziert und die Kumulierung mit Mitteln anderer Fördergeber vereinfacht wurde. Werden im Zeitraum zwischen 1. August 2020 und 31. Dezember 2021 nach Bewilligung einer Klimaschutzmaßnahme Drittmittel in das Vorhaben eingebracht, führt dies nicht mehr zwingend dazu, dass die Zuschüsse über die Kommunalrichtlinie gekappt werden. Diese temporäre Änderung ist besonders für Sportvereine bedeutsam, die zusätzlich Drittmittel von Landessportbünden in Anspruch nehmen möchten, für die aber zum Zeitpunkt der Antragstellung für die Kommunalrichtlinie noch kein Bewilligungsbescheid vorliegt.
Im Rahmen der Kommunalrichtlinie sind Sportvereine, Kommunen und Betriebe mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung, die eine Sportstätte besitzen, pachten oder mieten, für zahlreiche investive Klimaschutzmaßnahmen antragsberechtigt. Einen Überblick über die Möglichkeiten gibt die Tabelle weiter unten. Förderanträge nimmt der Projektträger Jülich (PtJ) das ganze Jahr über entgegen.
Seit 2008 unterstützt das Bundesumweltministerium mithilfe der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) kommunale Akteurinnen und Akteure, Unternehmen und Verbraucherinnen und Verbraucher dabei, ihre Treibhausgasemissionen zu senken. Die NKI ist Teil des Klimaschutzengagements der Bundesregierung. Von den Fördermöglichkeiten im Rahmen der Kommunalrichtlinie haben bis Ende 2019 rund 16.650 Projekte in mehr als 3.650 Kommunen profitiert.
Das Informationsblatt zur Klimaförderung. Quelle: Deutscher Olympischer Sportbund