In den letzten Wochen ist die Wiederaufnahme des Segelsports überall deutlich vorangeschritten und das Segeln ist grundsätzlich wieder möglich. Die im April dafür vom DSV ausgearbeiteten und empfohlenen „Übergangsregeln zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs in den Segelvereinen“ sind aus unserer Sicht deshalb nicht mehr erforderlich.
Wir raten allen Vereinen, sich bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen mit den zuständigen Behörden vor Ort in Verbindung zu setzen.
Sowohl bundesweit geltende als auch spezifische Regelungen der Länder sind selbstverständlich weiterhin grundsätzlich einzuhalten und die vom Robert Koch-Institut und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung veröffentlichten Hygienemaßnahmen und Verhaltensempfehlungen (www.infektionsschutz.de/coronavirus/) sowie die 10 Leitplanken des Deutschen Olympischen Sportbundes (www.dosb.de/medien-service/coronavirus/sportartspezifische-uebergangsregeln/) sind weiterhin zu befolgen.