Nach jüngsten Informationen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) tritt spätestens zum 1. Mai 2017 die neue Sportbootführerscheinverordnung in Kraft. Sie ersetzt die bisherigen Sportbootführerscheinverordnungen Binnen und See. Darüber hinaus gibt es anstelle der beiden Führerscheine SBF-Binnen und -See künftig nur noch einen Sportbootführerschein. Auf diesem werden die jeweiligen Geltungsbereiche – Binnenschifffahrtstraßen und/oder Seeschifffahrtsstraßen – vermerkt.
Für Führerschein-Aspiranten wird ab dem 1. Mai einiges einfacher. Künftig haben sie zum Beispiel die Möglichkeit, die Theorie- und die Praxisprüfung an verschiedenen Orten abzulegen. So können sie den praktischen Teil im Urlaub absolvieren und nach der Heimkehr den theoretischen Nachweis erbringen. Außerdem können sie die Prüfung für den neuen Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen auch im Ausland ablegen. Prüfungsanträge dürfen bis eine Woche vor dem Termin eingereicht werden; bisher war dies nur bis zwei Wochen vorher möglich. Auch das ärztliche Zeugnis, das für die Prüfung erforderlich ist, wird einfacher.
Germar Brockmeyer, Leiter der Abteilung „Befähigungsnachweise und Ausbildung“ des Deutschen Segler-Verbandes (DSV): „Viele formale Hürden wurden endlich abgeschafft – das begrüßen wir. Auch wenn wir uns zum Teil noch weitergehende Änderungen gewünscht hätten, freuen wir uns, dass viele unserer Vorschläge in der Verordnung umgesetzt wurden.“
Der DSV ist vom BMVI mit der Prüfung und Erteilung von Sportbootführerscheinen und Funkzeugnissen beliehen und hat den Gesetzgeber bei der Erstellung der neuen Sportbootführerscheinverordnung fachlich beraten.