Damit ist de facto eine Verwendung nur noch bei Wettfahrten bei Tageslicht gestattet. Die Änderung tritt zum 1. Januar2015 in Kraft. Dies gilt u.a. auch für Regatten im Nord- und Ostseeraum in Deutschland.
Insbesondere bei Schiffen, bei denen die Crew zum Trim in der Seereling sitzt, und diese damit erhöhten Bewegungen im Bereich der Relingsstützen ausgesetzt ist, kam es in der Vergangenheit wiederholt zu Unfällen und Schäden durch plötzliches reißen der Tauwerk-Durchzüge. Dabei gehen meist gleichzeitig mehrere Crewmitglieder über Bord, da die Schäden unvermittelt eintreten.
Der Ausschuss Seeregatten im DSV empfiehlt ausdrücklich, auf die Verwendung von Tauwerk als Ersatz für Edelstahldraht Relingdurchzüge zu verzichten. Der Gewichtsvorteil ist marginal, das Gefahrenpotential, insbesondere bei mangelhafter Ausführung von Endspleißen und Scheuerschutz im Bereich der Relingstützen jedoch erheblich.
(Hamburg, 17. November 2014)