Fahrzeuge unter 24m können den Windpark nunmehr mit den folgenden Ausnahmen befahren:
– Sichtweiten unter 500 m (alt: 1000 m),
– bis zu einer Windstärke von 8 Bft. (alt: 6 Bft.)
– erlaubt ist zukünftig auch das Befahren bei Dunkelheit.
Weiterhin verboten innerhalb des Windparks sind der Einsatz von Fischereigeräten aller Art sowie das Ankern und das Anlegen oder Festmachen an den Windenergieanlagen und der Umspannplattform.
Die Allgemeinverfügung im Volltext finden Sie hier.
Der DSV hatte sich für diese Erleichterungen des Befahrens eingesetzt, da die Erfahrungen der letzten 3 Jahre eine Erweiterung der bisherigen restriktiven Allgemeinverfügung zuließen.
Da die Befahrensregelungen für in Betrieb befindliche Offshore Windparks weiterhin anhand der Erfahrungen aus Baltic 1 fortgeschrieben werden sollen, bittet der DSV alle dort fahrenden Wassersportler, ihm ihre Eindrücke und Erfahrungen beim Befahren von Baltic 1 per E-Mail ([email protected]), per Fax (040-63200928) oder per Post an die Geschäftsstelle des Deutschen Segler-Verbandes, Abteilung Recht, Gründgensstraße 18, 22309 Hamburg, zu senden.
Der Offshore-Windpark Baltic 1 ist ein Offshore-Windpark in der 12-Seemeilen-Zone der deutschen Ostsee, ca. 7 sm vor der Küste von Mecklenburg-Vorpommern, nördlich der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst, der am 2. Mai 2011 offiziell den Betrieb aufgenommen hat.
(Hamburg, 06. Mai 2014)