(Deutscher Segler-Verband, August 2013) Mit Inkrafttreten der EU-Biozidrichtlinie im Jahr 1998 wurde die Verwendung von Bioziden für Unterwasseranstriche erheblich eingeschränkt. Das entlastet die Umwelt, begünstigt aber bei vermehrtem Bewuchs am Bootsrumpf die globale Verbreitung von Wasserorganismen in fremde Lebensräume. Dadurch kann das ökologische Gleichgewicht empfindlich gestört werden. Haben sich fremde Wasserorganismen erst einmal in ihrem neuen Lebensraum angesiedelt, ist eine Ausrottung oft unmöglich, und heimische Organismen werden verdrängt. Gebietsfremde Arten können durch Konkurrenz, Raubdruck und Übertragung von Krankheitserregern oder Parasiten eine Bedrohung der biologischen Vielfalt darstellen und die einheimischen Ökosysteme deutlich verändern.
In deutschen Gewässern haben sich bereits viele fremde Arten angesiedelt, von denen einige große Probleme verursachen. So wuchert beispielsweise im Süßwasserbereich die aus Nordamerika stammende Elodea viele Gewässer zu. Sie hat unter anderem den Segelsport auf den Ruhrtalsperren erheblich beeinträchtigt. Mitte des vergangenen Jahrhunderts breitete sich die Chinesische Wollhandkrabbe massenhaft in deutschen Gewässern aus und verursachte damit Schäden in Höhe von geschätzten 80 Millionen Euro an Deichen, Küstenschutz- und Hafenanlagen. Aktuell ist es die Pazifische Felsenauster, die im Wattenmeer die dort bisher heimische Miesmuschel verdrängt und so die Ökologie im Nationalpark auf den Kopf stellt.
Der mit Abstand größte Verursacher der Einschleppung gebietsfremder Arten ist die internationale Schifffahrt. Die International Maritime Organisation (IMO) hat deshalb im Jahr 2011 die Richtlinie MEPC.207 (62) herausgegeben, mit der die Einwanderung fremder Wasserorganismen durch Schiffe aller Größen vermindert werden soll. Der Weltseglerverband ISAF hat mit Unterstützung des Deutschen Segler-Verbandes an der Erarbeitung dieser Richtlinie mitgewirkt und dabei erreicht, dass die Freizeitschifffahrt in einem Anhang eigene Leitlinien (MEPC.1/Circ.792) erhält, die den Möglichkeiten an Bord von Sportbooten entsprechen.
Der Deutsche Segler-Verband begrüßt den Weg der IMO, die Freizeitschifffahrt nicht direkt in das Gesetz einzubinden. Mithilfe der Leitlinien im Anhang kann jeder Wassersportler dazu beitragen, die Einschleppung fremder Wasserorganismen zu vermindern. Der Deutsche Segler-Verband bittet deshalb alle Seglerinnen und Segler, die folgenden Hinweise MEPC.1/Circ.72) umzusetzen.