Zur Begründung wies DSV-Generalsekretär Gerhard Philipp Süß darauf hin, dass die im Antrag vorgeschlagene Anhebung der Führerscheinpflichtgrenze von 5 auf 15 PS – wegen der Zuständigkeit des Bundes – nur die Bundeswasserstraßen und damit die höchste Kategorie der deutschen Wasserstraßen betreffen würde. Auf diesen Strecken, zu denen auch die großen Ströme, die dicht befahrenen Seewege zu den deutschen Häfen und das Küstenmeer an Nord- und Ostsee gehören, findet intensive Berufsschifffahrt statt. Sie soll nach den bekannten Prognosen in den nächsten Jahren noch einmal um 70% wachsen. Die nautischen Anforderungen an die verantwortlichen Schiffsführer sind dort anspruchsvoll.
Nach Einschätzung des Deutschen Segler-Verbandes und der weiteren im Deutschen Olympischen Sportbund zusammengeschlossenen Wassersportspitzenverbände ist es sinnvoll, dass Sportbootfahrer, bevor sie sich mit motorisierten Sportbooten in diesen Verkehrsraum begeben, die erforderlichen Mindestkenntnisse und Fähigkeiten erwerben. Welche dies sind, haben Fachleute des zuständigen Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), der Wasser- und Schifffahrtsdirektionen des Bundes und der im öffentlichen Auftrag tätigen Wassersportspitzenverbände Deutscher Segler-Verband und Deutscher Motoryachtverband in Abstimmung mit den Wirtschaftsverbänden in den letzten Monaten erarbeitet. Sie sind Teil der Reform der Sportbootführerscheine, die nach den Planungen des BMVBS im Mai dieses Jahres in Kraft treten soll.
Die vollständige Stellungnahme des Deutschen Segler-Verbandes finden Sie hier.
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