Während das Ministerium die beiden derzeit beliehenen Verbände Deutscher Segler-Verband und Deutscher Motoryachtverband für den kommenden Monat zum Fachgespräch über die mögliche Beleihung einer dritten Organisation eingeladen hat, wird Verkehrsminister Dr. Ramsauer (CSU) in der in München erscheinenden auflagenstarken Mitgliederzeitschrift des ADAC bereits mit entsprechenden Planungen zitiert.
Der Automobilclub ist bisher weder in der Schifffahrt, noch im Wassersport als Prüfer oder Aussteller nautischer Befähigungsnachweise bekannt.
‘Der Deutsche Segler-Verband geht davon aus, dass die Bundesregierung bei ihrer bisherigen Verwaltungspraxis bleibt, nur solche Träger zu beleihen, die über eine ausgewiesene eigene Praxis im beliehenen Tätigkeitsbereich verfügen’, kommentiert DSV-Generalsekretär Gerhard Philipp Süß den Vorgang. ‘Eine Beleihung dient der verantwortlichen Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben, nicht dem Aufbau neuer Geschäftsfelder für Unternehmen, die in einer Branche gewerblich, z.B. als Reise- oder Versicherungsanbieter, tätig sind.’
Im BMVBS ist bekannt, dass die Sportbootführerscheine auf Verbands-Befähigungsnachweisen der beiden gemeinnützigen Wassersportspitzenverbände beruhen, deren Struktur von ihnen in Jahrzehnten aufgebaut und unter Beteiligung von Schifffahrtsexperten zu ihrem heutigen Qualitätsniveau entwickelt worden sind. Sie genießen weltweit hohes Ansehen bei verkehrsverantwortlichen Behörden, Gewässereigentümern, Vermietungsunternehmen, Versicherungen und Veranstaltern. Die Dokumente werden wegen der darin bescheinigten Kompetenz des Schiffsführers geschätzt und sind u.a. auch beim Bundesamt für Seeunfalluntersuchung (BSU) entscheidend, wenn es um die Klärung von Unfällen oder Schadensfällen geht. Die dahinter stehende Arbeit der ausstellenden Verbände geht weit über den nationalen Zuständigkeitsbereich des BMVBS hinaus, der sich des vorhandenen Systems in den 60er Jahren bedient hat, um auf eigene amtliche Fahrerlaubnisse für die von ihm zu verwaltenden Bundeswasserstraßen verzichten zu können. Die Beleihung eines Marktteilnehmers mit der Prüfung und Erteilung dieser Dokumente wäre ein schwerwiegender Eingriff in das bisher marktneutrale Verwaltungsverfahren, das die gemeinnützigen Sportverbände Jahrzehnte sichergestellt haben. (Hamburg, 21. Mai 2013)