Erfasst werden grundsätzlich auch Unfälle mit Beteiligung von Kleinfahrzeugen, also auch Sportbooten. Die Datenbank dient ausdrücklich nicht dazu, Verschulden oder Haftungsgrundlagen nachzuweisen. Die von der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung erhobenen Daten dürfen somit auch nicht für diese Zwecke verwendet werden.
Der Deutsche Segler-Verband (DSV) hatte sich im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens dafür ausgesprochen, Vorfälle des “normalen regelgerechten Wassersportgeschehens” vom Unfallbegriff und damit von der statistischen Erfassung als Schiffsunfall auszunehmen. So kann beispielsweise das Kentern einer Jolle beim Training oder in der Regatta nicht als Schiffsunfall angesehen werden. Im Übrigen hat der DSV darum gebeten, Zugang zu den -anonymisierten – Erkenntnissen über Sportbootunfälle zu erhalten, um diese für die Ausbildung und Weiterentwicklung von Sicherheitsempfehlungen für die Sportbootschifffahrt auswerten zu können.