Die Aufgaben und Zuständigkeiten der bisherigen Wasser- und Schifffahrtsdirektionen (WSDen) Nord, Nordwest, Mitte, Südwest, Süd und Ost werden in diese GDWS überführt und mit bestimmten Aufgaben der Abteilungen “Wasserstraßen, Schifffahrt” und der Zentralabteilung des BMVBS zusammengeführt.
Das hat das BMVBS in einem Errichtungserlass vom 19. April 2013 festgelegt.
Die bisherigen WSDen verlieren damit ihren Status als eigenständige Direktionen und werden Außenstellen der GDWS an ihren jeweiligen Standorten. Sie werden künftig bezeichnet als “Generaldirektion für Wasserstraßen und Schifffahrt, Außenstelle Nord” (zum Beispiel für die bisherige WSD Nord).
In der Startstruktur der GDWS ist unter anderem auch eine Abteilung “Wassertourismus” vorgesehen. (Hamburg, 26. April 2013)