Die entsprechende Pressemitteilung der Planfeststellungsbehörden finden Sie hier.
Demnach wird der über 2500 Seiten starke Planfeststellungsbeschluss in der Zeit vom 25. Mai bis 07. Juni 2012 in den Gemeinden entlang der Unter- und Außenelbe ausliegen. Nach Ende der Auslegung sind innerhalb eines Monats Klagen beim Bundesverwaltungsgericht möglich. Vor Ablauf dieser Klagefrist soll nicht mit den Vertiefungsarbeiten begonnen werden.