Damit hat das Gericht den Antrag des Teams Tina Lutz/Susann Beucke abgewiesen, die den DSV im Wege einer einstweiligen Verfügung verpflichten wollten, sie anstelle von Kadelbach/Belcher dem DOSB für die olympische 470er Damen Konkurrenz in London vorzuschlagen. (Hamburg, 25. April 2012)