Dies ändert sich mit Inkrafttreten des Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages am 01. Januar 2013. Aus der Rundfunkgebühr wird dann der Rundfunkbeitrag.
Der Rundfunkbeitrag wird von Privatpersonen nur noch einmal in Abhängigkeit von der Wohnung (Meldeadresse) erhoben. Die gesonderte Rundfunkgebühr für an Bord befindliche Empfangsgeräte entfällt.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.rundfunkbeitrag.de. (Hamburg, 04. April 2012)