In seiner Frühjahrssitzung am 24./25. März 2012 in Neustadt a. d. Weinstraße beschloss der Seglerrat wichtige, vom Präsidium vorgeschlagene Änderungen in den DSV-Ordnungsvorschriften. Dazu gehört eine Änderung in Ziffer 10.2. der Meisterschaftsordnung (MO) des Deutschen Segler-Verbandes. Danach war bisher zur Gültigkeit einer Meisterschaft nicht nur erforderlich, dass mindestens vier Wettfahrten gesegelt werden; darüber hinaus verlangte 10.2. auch, dass bei Segeln in Gruppen jedes Boot mindestens einmal gegen alle anderen Boote eingeteilt gewesen sein muss. Diese letztgenannte Anforderung hat der Seglerrat nun auf Vorschlag des Präsidiums gestrichen. Er schloss sich damit einer Empfehlung des Wettsegelausschusses an, die darauf abzielt, dem Ausrichter mehr Optionen bei der praktischen Durchführung von Deutschen Meisterschaften zu eröffnen. Das Segeln in Gruppen wird bei Meisterschaften mit sehr großen Teilnehmerzahlen praktiziert (z.B. in der Optimist-Dinghy-Klasse, in der 420er-Klasse und seltener in der Laser-Radial Klasse), um einen fairen Ablauf der Regatta für alle Teilnehmer zu gewährleisten. Die inzwischen bei vielen – auch internationalen – Regatten praktizierte Gruppeneinteilung hat sich auch im Interesse der Teilnehmer als effizient erwiesen. Die Wahrscheinlichkeit, dass dabei jeder mindestens einmal gegen jeden segelt, ist dabei zwar hoch, aber nicht zu 100 Prozent zu gewährleisten.
Die Ordnungsvorschriften für das Eis-, Land- und Strandsegeln wurden vollständig neu gefasst. Dasselbe gilt auch für Vorschriften über den Sportsegelschein für das Eis-, Land- und Strandsegeln.
Thilo Trefz (Mitglied des DSV-Ausschusses Wind- und Kitesurfen) gab dem Seglerrat einen interessanten Überblick über die Situation des Kitesurfens in Deutschland und der Welt, auch in Vorbereitung auf die Diskussion über den angestrebten Olympia-Status für diese Segeldisziplin.
Oliver Schwall, Geschäftsführer der Sailing-Team Germany GmbH, informierte den Seglerrat über den Stand des Projektes Sailing Team Germany.
Schließlich befasste sich der Seglerrat aus Anlass der von der 470er- Mannschaft Lutz/Beucke beantragten Einstweiligen Verfügung gegen den Deutschen Segler-Verband mit Hintergrund und Stil der nunmehr vor dem Landgericht Hamburg geführten Auseinandersetzung über die Zulässigkeit bestimmter segeltaktischer Manöver nach den Fairnessregeln der International Sailing Federation (ISAF).
Die Rechtsabteilung des Deutschen Segler-Verbandes stellte den anwesenden Vertretern der Landesseglerverbände ein Modell für die zentrale Wahrnehmung des sogenannten “Ergebnismanagements” bei der Ahndung von Verstößen gegen Antidopingbestimmungen vor. Diese zentrale Wahrnehmung bietet der Deutsche Segler-Verband den Landesseglerverbänden an, um auf diese Weise eine einheitliche Spruchpraxis bei den Ahndungsmaßnahmen zu gewährleisten und den Landesseglerverbänden den Aufbau eigener Verwaltungskapazitäten in diesem auch von den Zuwendungsgebern als immer wichtiger angesehenen Bereich der Verbandsarbeit auf Landesebene zu ersparen. (Hamburg, 26. März 2012)