Unter anderem soll die Netzkategorisierung der Bundeswasserstraßen um eine eingehende Begründung und die Anzahl der vorgeschlagenen Kategorien verringert werden. Für die Netzkategorisierung soll die Bundesregierung die aktuellen Daten zugrunde legen.
Dabei sollen neben der Tonnage weitere Kriterien wie z.B. die Verkehrsfunktion, die Leistungen der Personenschifffahrt und die Wertschöpfung der Transporte berücksichtigt werden. Schließlich forderten die Abgeordneten die Regierung auf, eine Grundkonzeption für ein Wasserstraßenausbaugesetz zu erarbeiten. (Berlin 6. Juli 2011)