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Unterwasseranstriche

Nach Inkrafttreten der EU-Biozidrichtlinie dürfen in Zukunft nur noch Antifoulinganstriche verwendet werden, deren Wirkstoffe registriert und in den Annex 1 (Positivliste) aufgenommen wurden.

Derzeit sind die nachfolgenden zehn Wirkstoffe zur Prüfung angemeldet worden:
Tolylfluanid
Dichlofluanid
Kupferthiocyanat
Kupferdioxid
Kupfermetall
Irgarol
Isothiazolinon
Zineb
Chlorthalonil
Zinkpyrithion

Nach aktueller Aussage des Umweltbundesamtes gibt es bei der Prüfung dieser Stoffe erhebliche Schwierigkeiten. Aus den Berichtsstaaten liegt daher bisher nur eine Beurteilung vor, obwohl die abschließende Prüfung bis Ende 2010 geplant war.
 
Aus diesen Gründen wurde die ursprüngliche Befristung für die Verwendung von biozidhaltigen Unterwasseranstrichen im Sportsektor vom 13.05.2010 bis zum 13.05 2013 verlängert.  Die sich derzeit im Handel befindlichen Anstriche können daher noch bis zur Saison 2013 weiterhin verkauft und verwendet werden.

Neben herkömmlichen Antifoulinganstrichen gibt es Bemühungen, Anstriche auf Nanobasis zu entwickeln. Zur Wirksamkeit dieser nanobasierten Anstriche liegt eine Untersuchung des Labors für limnische, marine Forschung „Limnomar“ im Auftrag des Umweltbundesamtes vor (Texte 40/2010, Umweltbundesamt) vor, in der unter anderem auch Produkte für den Sportbootsektor kurz beschrieben werden.

Die Untersuchung kommt allerdings zu dem Ergebnis, dass die Wirksamkeit der ersten Generation der Nanoprodukte für den Sportbootbereich nicht ausreichend ist und nicht als Ersatz für die biozidhaltigen Unterwasseranstriche dienen kann. Es sind jedoch sehr viele Produkte in der Entwicklung, sodass mit einer Verbesserung der Wirksamkeit gerechnet werden kann.

Hamburg, 08. Dezember 2010