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Schleimündung

Das Land Schleswig-Holstein hat einen Antrag auf Erlass einer Befahrensverordnung für das Naturschutzgebiet „Schleimündung“ beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gestellt. 

Der Deutsche Segler-Verband hat sich in Abstimmung mit ansässigen Vereinen und dem Segler-Verband Schleswig-Holstein in seiner Stellungnahme gegen das darin enthaltene, teilweise ganzjährige Befahrensverbot im Bereich der Ostsee und für eine sportgerechte Ausgestaltung der Befahrensregelung ausgesprochen.

Das für die Sportschifffahrt wichtige und stark frequentierte Fahrtgebiet erfordert ausreichend Anlauf-, Kreuz- und  Manövriermöglichkeiten auch unter schwierigen Wind und- Wetterbedingungen. Das gilt gleichermaßen für muskelbetriebene Sportboote wie für kleine Fahrzeuge unter Segel, die sich von größeren Fahrzeugen in diesem Fahrtgebiet sicher freihalten können müssen. Auch gegen das beantragte, komplette Befahrensverbot für Wind- und Kitesurfer im ostseeseitigen Teil des Naturschutzgebietes hat sich der DSV ausgesprochen.

Hamburg, 28. Mai 2010