Die Regelung sieht vor, dass die neuen und zum Teil deutlich erhöhten Pachten des Bundes für die durch Wassersportanlagen genutzten bundeseigenen Wasserflächen bei gemeinnützigen Wassersportvereinen mit einem Abschlag von 75% versehen werden. Sie bedarf noch der Zustimmung des Gesetzgebers beim Beschluss über den Bundeshaushalt 2010.
“Ich begrüße, dass wir nach langer Diskussion eine sport- und sachgerechte Lösung gefunden haben. Der gemeinnützige Sport erhält damit verlässliche Rahmenbedingungen, die seinen Gemeinwohlaufgaben entsprechen“.
Deutschland ist ein Land des Wassersports mit großem Zukunftspotenzial. Das hat der Deutsche Bundestag auf gemeinsame Initiative der Regierungsfraktionen in mehreren Entscheidungen der laufenden Legislaturperiode festgestellt. Gemeinnützige Vereine halten an tausenden deutschen Standorten Sportboothäfen, Anleger und Gastliegeplätze vor, die das Rückgrat einer zukunftsfähigen Wassersportinfrastruktur bilden. Die meisten dieser Anlagen sind in Eigenleistung entstanden und werden von den Vereinen ehrenamtlich betreut und unterhalten. (28. Juli 2009)
(Foto: Klaus Riegert)