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Binnenschifffahrtsstraßen:

Vor Beginn der Saison möchten wir darauf hinweisen, dass als Kennzeichenausweise im Bereich der Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes genutzte Bootsdokumente (z. B. Internationaler Bootsschein für Wassersportfahrzeug, Flaggenzertifikat, Schiffszertifikat oder Kennzeichenausweis der WSA/Landratsämter) gemäß der „Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen“ aktuell sein müssen.

Änderungen in den Eigentumsverhältnissen sind bei Kauf oder Verkauf der ausstellenden Stelle mitzuteilen. Verstöße gegen die Kennzeichnungsverordnung sind bußgeldbewehrt (Verwarngeld € 20,–/Geldbuße € 50,–). (Hamburg, 22. Februar 2010)