Die vor der deutschen Küste geplanten Offshore Windparks (OWP) werden grundsätzlich für Fahrzeuge unter 24 Meter Rumpflänge entsprechend § 7 (2) und (3) VO KVR befahrbar sein. Dies wurde in einem Gespräch zwischen der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest (WSD NW) und dem Deutschen Segler-Verband (DSV) am 02.12.2008 in Bremen bestätigt.
Nachdem die WSD NW um den OWP „Alpha Ventus“, der in Kürze ca. 40 Km nördlich von Borkum errichtet werden soll, ein generelles Befahrensverbot für einen Zeitraum von zwei Jahren erlassen hat, hatte der DSV die WSD um ein Grundsatzgespräch gebeten. Nach Auffassung des DSV ist ein generelles Befahrensverbot von OWP für Fahrzeuge unter 24 Meter Rumpflänge im Anschluss an die Bauphase nicht erforderlich.
Die WSD NW zeigte Verständnis für die Position des DSV: In dem sehr konstruktiven Gespräch kamen beide Seiten überein, dass es sich bei dem ersten Teilabschnitt von „Alpha Ventus“ um ein Testfeld in exponierter Lage handelt. Aufgrund von Lage und Größe wird dieser Teilabschnitt die Sportschifffahrt nicht unverhältnismäßig behindern. Um das Verhalten der Windmühlen auch bei extremen Bedingungen beobachten zu können, ist bei diesem Projekt, in dem verschiedene Konstruktionen unter realen Bedingungen erstellt und betrieben werden, im Anschluss an die Bauphase eine zusätzliche Erprobungsphase vorgesehen. Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse sind die Entscheidungsgrundlage, um die Bedingungen für die Befahrbarkeit der Offshore Windparkflächen für die Kleinschifffahrt festlegen zu können.
Hamburg, 10. Dezember 2008