Das externe Haftungsrisiko ehrenamtlich tätiger Vorstandsmitglieder von gemeinnützigen Vereinen soll begrenzt werden.
Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates (Drucksache 16/10120) vor, der am 12. Februar 2009 zur ersten Lesung im Bundestag vorlag. Damit soll das Vereinsrecht bürgerfreundlicher gestaltet werden.
Der Deutsche Segler-Verband begrüßt die Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für ehrenamtlich tätige Vereinsvorstände. Unklar ist aber noch, ob die Haftungsbegrenzung (auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln) nur vereinsintern oder auch mit Außenwirkung gelten soll.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries favorisiert die interne Haftungsbeschränkung, verbunden mit einer Möglichkeit des Vereins, seine Vorstandsmitglieder auch extern von der Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden frei zu stellen, die dann der Verein selbst tragen müsste. (Hamburg, 20. Februar 2009)