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SOLAS für Sportfahrzeuge

Bereits seit dem 1. Juli 2002 sind einige Regularien in das Kapitel V des  „Internationalen Übereinkommen zum Schutze des menschlichen Lebens auf See“, meist bekannt als SOLAS (Safety of Life at Sea), aufgenommen worden, die direkt den Sportbootfahrer betreffen.
Da sich dies offenbar noch nicht so richtig herumgesprochen hat, hat die Kreuzer-Abteilung des Deutschen Segler-Verbandes die Regeln einmal zusammengestellt, die Sie hier finden: http://www.kreuzer-abteilung.org/Public_PDF/1140.PDF