Wie von der BIMA und dem Bundesfinanzministerium nunmehr bestätigt wurde, konnte die Versteigerung der Lotseninsel am 20. September 2008 trotz eines persönlichen Machtwortes des Bundesfinanzministers aus rechtlichen Gründen nun doch nicht gestoppt werden.
Die Deutsche Grundstücksauktionen AG pocht auf die Einhaltung ihres mit der BIMA geschlossenen Vertrages. Allerdings, so heißt es aus dem Finanzministerium, müsse ein Versteigerungsergebnis genehmigt werden. Dann gäbe es die Möglichkeit für das Land Schleswig-Holstein einzugreifen.
Hamburg, 19. September 2008