Kiel, 15. Juni 2007 Die Debatte um neue Reglementierungen für den Wassersport wird um eine weitere abstruse Variante erweitert. Von den vielen behaupteten Regulierungsplanungen für den Wassersport ist zwar nur die Überprüfung der Einführung einer neuen Kennzeichnungspflicht für Boote im Seebereich übrig geblieben. Sie wird aber nun mit immer abwegigeren Argumenten begründet. Letztes Argument ist, die Nummernkennzeichnung der Yachten sei aus Gründen der Terrorismusbekämpfung erforderlich.
Dagegen wehrt sich der Deutsche Segler-Verband (DSV):
Von Anfang an war klar, dass es nur bestimmte Wirtschaftsverbände sind, die eine Nummernkennzeichnung wollen, um Marktstudien zu sparen und über eine dem Verbraucher auferlegte Registrierungspflicht bequem an Marktdaten zu kommen. Schon im Herbst letzten Jahres, als die betroffenen Wassersportverbände und der Deutsche Olympische Sportbund dies strikt abgelehnt hatten, wurden neue Argumente nachgeschoben: Zunächst hieß es, es gehe darum, der Wasserschutzpolizei bessere Kontrollmöglichkeiten für alle möglichen Vergehen zu geben. In einem Positionspapier u.a. des Bundesverbandes Wassersportwirtschaft war von der angeblich notwendigen Bekämpfung des „Schmuggels“ die Rede. Neuestes Argument im Rahmen der derzeit laufenden Erörterungen in den Fachausschüssen des Deutschen Bundestages ist nun, die Nummernkennzeichnung und Registrierung sei zur Terrorismusbekämpfung erforderlich.
„Der Segelsport ist ja für Vieles verantwortlich“, so DSV-Vizepräsident Uwe Jahnke, „vor allem dafür, dass zurzeit Millionen Gäste in unsere Küstenstädte strömen, um Events wie die Kieler Woche, die Warnemünder Woche oder die Travemünder Woche zu sehen. Wir lassen unserem Sport aber keinen aus der Luft gegriffenen Terrorismusverdacht anhängen. Diejenigen, die seit Monaten immer wieder die Nummernkennzeichnung ins Gespräch bringen, sollten ihre Vorschläge schnellstens zurücknehmen. Die Politik sollte diese Idee endlich begraben, um Schaden vom Wassersportland Deutschland abzuwenden. Es ist doch völlig unsinnig, Terroristen fangen zu wollen, indem man Boote mit Nummerschildern ausstattet.“
Erläuterung des Deutschen Segler-Verbandes
1. International übliche Kennzeichnung von Yachten
Die Kennzeichnung von seegehenden Yachten mit Name und Hafen ist im Seebereich seit vielen Jahrzehnten üblich und gebräuchlich.
Sie bereitet keine praktischen Probleme.
2. Kennzeichnung nach Flaggenrecht
Für Yachten, für die ein Schiffszertifikat oder Flaggenzertifikat erteilt ist, besteht nach § 9 Absatz (2) des Flaggenrechtsgesetzes die Pflicht, den „darin angegebenen Hafen am Heck sowie den Schiffsnamen in gut sichtbaren und fest angebrachten Schriftzeichen zu führen“. Nach § 3 Satz 1 d) wird die Berechtigung zur Führung der Bundesflagge durch das „Schiffszertifikat“, …., „für Seeschiffe, deren Rumpflänge, gemessen zwischen den äußeren Punkten des Vorstevens und des Hinterstevens, 15 Meter nicht übersteigt, wahlweise durch das Flaggenzertifikat nachgewiesen“. Nach § 8 Absatz (3) ist die „Bundesflagge beim Einlaufen in einen Hafen und beim Auslaufen zu zeigen“. Nach § 21 der Flaggenrechtsverordnung führt „die Flaggenbehörde ein Register aller Seeschiffe, denen ein amtlicher Ausweis über die Berechtigung zum Führen der Bundesflagge (§ 3 des Flaggenrechtsgesetzes) erteilt worden ist.
3. Kennzeichnung nach EU-Sportbootrichtlinie
Yachten sind nach der EU-Sportbootrichtlinie zwingend mit einer sog. „HIN“-(Hull Identification Number) gekennzeichnet. Die Vergabe ist genormt. Die Anbringung erfolgt dauerhaft (einlaminiert, eingefräst, eingestanzt o.ä.) in der Nähe der Steuerbordkante des Spiegels. Die Nummer wird einmal offen an der genannten Stelle und ein zweites Mal an einer nur dem Hersteller bekannten Stelle verdeckt, also für Dritte nicht feststellbar angebracht. Die HIN enthält Angaben zum Herstellungsland, einen Code für die Werft, eine Seriennummer,,Baumonat und -jahr sowie das Modelljahr.
Der Deutsche Segler-Verband bleibt bei seiner seit vielen Jahren erfolgreich vertretenen Haltung, dass dies ausreicht.