Das Übernachtungsverbot im Niedersächsischen Wattenmeer verletzt Bundesrecht. Dieser Rechtsauffassung des Deutschen Segler-Verbandes hat sich jetzt das Bundesverkehrsministerium (BMVBW) uneingeschränkt angeschlossen. Das BMVBW teilte dem Land Niedersachsen am 20. März 2003 offiziell mit, dass das Übernachtungsverbot auf Sportbooten in der Zwischenzone des Nationalparks mangels Regelungszuständigkeit des Landes keine Rechtswirkung entfalten kann. Das BMVBW forderte das Land Niedersachsen auf, diese Vorschrift aus seinem Nationalparkgesetz zu streichen.
Bei der Novellierung des Nationalparkgesetzes “Niedersächsisches Wattenmeer” hatte der Landesgesetzgeber eine Regelung aufgenommen, die das Übernachten auf Sportbooten nur für eine Nacht und nur in der Nähe von Häfen auf dafür ausgewiesenen Flächen erlaubte.
Der DSV hatte das BMVBW aufgefordert, gegenüber dem Landesgesetzgeber auf eine Rücknahme dieser Regelung zu wirken, da das bloße Übernachten auf dem Sportboot Teil der Schifffahrt ist und daher der Regelungskompetenz des Bundes gemäß § 5 S. 3 BWaStrG unterliegt. Die Befahrensverordnung des Bundes für das Wattenmeer sieht für die Zonen II der Nationalparks keine speziellen Restriktionen hinsichtlich des Befahrens vor.