Die Ministerpräsidenten der Länder haben am 19. Oktober 2006 beschlossen, dass für so genannte „neuartige Rundfunkgeräte“ – zum Beispiel internetfähige PCs – ab Januar 2007 eine Gebühr von 5,52 Euro an die GEZ (Gebühreneinzugszentrale) zu zahlen ist.
Zunächst sollte dies grundsätzlich auch für alle PCs gelten, die (ausschließlich oder teilweise) für Vereinszwecke genutzt werden. Entgegen dieser ersten Verlautbarungen hat die GEZ dem Deutschen Olympischen Sportbund jetzt mitgeteilt, dass eine Privatperson, die ihren internetfähigen PC zu Hause für Vereinszwecke nutzt, für diese Tätigkeit keine extra Gebühr zahlen muss. Gleiches gilt, wenn ein vereinseigener, internetfähiger PC zu Hause genutzt wird.
Für Vereinsgaststätten und Vereinsgeschäftsstellen gilt folgendes: Für einen internetfähigen PC muss nur dann gezahlt werden, wenn noch kein herkömmliches Rundfunk- oder Fernsehgerät bei der GEZ angemeldet ist.
Weitere Informationen finden Sie unter www.gez.de.
Hamburg, 7. November 2006