BfS 221/24 Ostsee: Kieler Förde. Windjammerparade. zeitweilige Schifffahrtsbeeinträchtigung

Bekanntmachung für Seefahrer 221/24 WSA Ostsee , 12.06.2024
Deutschland.Ostsee.Kieler Förde , Windjammerparade, zeitweilige Schifffahrtsbeeinträchtigung
aktuell gültig: ja
Karte(n): 34
Geografische Angabe in: WGS 84
Gültig von: 12.06.2024
Gültig bis (einschl.): 29.06.2024
Angaben: Anordnung

Am 29. Juni 2024 findet in der Kieler Förde eine Windjammerparade statt.

Ab etwa 09.00 Uhr verlassen die an der Windjammerparade teilnehmenden Fahrzeuge ihre Liegeplätze im Hafengebiet der Kieler Innenförde, formieren sich zur Parade und segeln (fahren) in Richtung See (etwa bis Tonne „4“).

Zwischen 10.30 Uhr und 13.30 Uhr dürfen von See kommende Fahrzeuge die Kieler Förde nur über das Verkehrstrennungsgebiet beim Leuchtturm Kiel ansteuern.

In der Zeit von 09.00 Uhr bis ~ 11.00 Uhr wird für Sport- und Zuschauerfahrzeuge ein Fahrverbot auf der Kieler Förde binnenwärts der Fahrwassertonne „18/Kiel 1“ (Zufahrt NOK) angeordnet.

Fahrgastschiffe, Zuschauer- und Begleitfahrzeuge dürfen nur in gleicher Richtung auf der Steuerbordseite der Windjammerparade fahren.

Während der Parade ist das Queren des betonnten Fahrwassers in der Kieler Förde untersagt.

Für ausschließlich stillliegende Fahrzeuge besteht die Möglichkeit in der Strander Bucht, westlich vom Fahrwasser -mit ausreichendem Abstand- zu ankern.

Die Regelung des Verkehrs erfolgt durch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ostsee und durch die Wasserschutzpolizei von Einsatzfahrzeugen vor Ort.

Die Einsatzleitung befindet sich auf dem MZS „Scharhörn“.

Auf schifffahrtspolizeiliche Anweisungen und Schifffahrtszeichen am Leuchtturm Kiel ist besonders zu achten.

Die Sperrung wird über UKW- Kanal 67 „Kiel Traffic“ bekannt gegeben.

© ELWIS, Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

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