Offiziell ist der Jugendsegelschein der „Befähigungsnachweis zum Führen von altersgerechten Segelbooten unter fachkundiger Aufsicht und unter den vorgeschriebenen räumlichen und zeitlichen Grenzen sowie zur Teilnahme an Regatten, welche für Jugendsegelscheininhabende ausgeschrieben sind.“
Zulassungsvoraussetzungen
Zulassungsvoraussetzungen für den Jugendsegelschein sind folgende:
- Vollendung des siebten Lebensjahres und bis zur Vollendung des vierzehnten Lebensjahres
- Zustimmung der gesetzlichen Vertreter
- Deutsches Jugendschwimmabzeichen in Bronze, beziehungsweise 15 Minuten Dauerschwimmen im schwimmtiefen Wasser.
Soweit Sportgesundheitspässe aufgrund landesrechtlicher Bestimmungen erteilt werden, kann die Zulassung von der Vorlage eines Sportgesundheitspasses abhängig gemacht werden.
Gültigkeitsdauer: Der Jugendsegelschein wird mit Vollendung des siebzehnten Lebensjahres ungültig.
Prüfung
Die theoretische Prüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung.
Es müssen ausreichende Kenntnisse in den folgenden Bereichen nachgewiesen werden:
- Behandlung der Segel
- Knoten
- Pflege eines Segelbootes im Sommer- und Winterlager
- Kenntnisse der Verkehrsvorschriften des örtlichen Reviers inklusive Ausweichregeln.
- Grundkenntnisse der Wettfahrtregeln Segeln beziehungsweise des Verhaltens gegenüber Fahrzeugen in einer Regatta.
- Kenntnis der vom Verein oder von der Schule festgelegten Segelordnung.
- Kenntnis der 10 goldenen Regeln für das Verhalten von Wassersportlern in der Natur.
Die praktische Prüfung ist auf einem geeigneten Segelboot bei ausreichenden Windverhältnissen im Jugendsegelrevier abzuhalten. Die theoretischen Kenntnisse sind bei verschiedenen Manövern und Knoten vorzuführen
Die Prüfung zum Jugendsegelschein wird durch die dreiköpfige Prüfungskommission vom Vereinsvorstand bzw. der Schulleitung nach den Zulassungsvoraussetzung und Prüfungsinhalten der DSV-Jugendsegelscheinvorschrift abgenommen.
Vereine, die eine Ausbildung zum Jugendsegelschein anbieten, finden Sie hier oder Sie senden uns eine E-Mail an [email protected].