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Jugendfördermittel

Die DSV Seglerjugend fördert vereins- und verbandsübergreifende Trainingsmaßnahmen. Wie die Beantragung der Jugendfördermittel abläuft und welche Fördergrundsätze es im Detail gibt, finden Sie in unseren Förderrichtlinien für Talent- und Nachwuchsförderung.

Anträge für Jugendfördermittel

Alle Anträge für Jugendfördermittel, die über die Landesjugendobleute an die DSV-Außenstelle, Abteilung Jugend (Soling 16, 24159 Kiel oder per E-Mail an [email protected]) eingehen, werden vom Jugendsegelausschuss wohlwollend geprüft. Für den offiziellen Antrag sind die aktuellen Formulare zu verwenden.

Fristen

  • 31. Januar des laufenden Jahres
  • 31. Mai des laufenden Jahres
  • 30. September des laufenden Jahres

Ergänzung zu den Förderrichtlinien

Zu §1 Ziffer 3-5 hat der Jugendsegelausschuss folgende weiteren Punkte festgelegt:  

§1 Ziff. 3: Maßnahmen zur Nachwuchsförderung im Bereich der Wettfahrtoffiziellen:

  • Es sind maximal 110 Euro pro Tag bzw. 20 Euro pro Unterrichtseinheit (UE) förderfähig.
  • Zudem müssen mindestens 50 Prozent der Teilnehmenden unter 28 Jahren sein (U28) und es müssen mindestens sechs Teilnehmende insgesamt sein.

§1 Ziff. 4: Themenschwerpunkte, die im Rahmen der Arbeitsgruppen des JSA benannt werden

  • Förderung des Ehrenamts
  • Förderung von Mädchen und jungen Frauen

§1 Ziff. 5: Ausbildungs- und Breitensportmaßnahmen mit besonderer Bedeutung

  • Der Jugendsegelausschuss freut sich über neue Konzeptideen. Überzeugen Sie mit Ihren Ideen, hier sind keine weiteren Vorgaben zu berücksichtigen.

Formulare

Neben der Zusendung eines Konzeptes sind zur Beantragung die aktuellen Formulare (März 2024) zu nutzen:

Informationen des DSV zum Umgang mit personenbezogenen Daten finden Sie hier. Für Fragen stehen wir Ihnen unter 040 6320090 gerne zur Verfügung.