Für Sportboote gelten nach § 6b Schiffssicherheitsverordnung (SchSV) nachfolgende Vorschriften zur Aus- und Nachrüstungspflicht mit Fäkalienrückhaltesystemen auf der Ostsee:
Alle Schiffe, die vor dem 01.01.2003 gebaut wurden und weniger als 11,50 m lang (Rumpflänge) und/oder weniger als 3,80 m breit sind sowie alle Schiffe, die vor 1980 gebaut wurden, sind von der Nachrüstungspflicht mit einem Toilettenrückhaltesystem befreit.
Darüber hinaus kann im Einzelfall eine Befreiung von der Nachrüstungspflicht beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) beantragt werden, wenn durch Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder eines von einer gemäß Norm EN 45013 akkreditierten Stelle zertifizierten Boots- und Yachtsachverständigen nachgewiesen wird, dass die Nachrüstung technisch unmöglich oder bezogen auf den Wert wirtschaftlich unzumutbar ist.
Alle anderen Sportboote, die die Ostsee befahren und Toiletten an Bord haben, müssen mit einem Rückhaltesystem und entsprechender Vorkehrung für die landseitige Entsorgung (entsprechend ISO 8099) ausgestattet sein.
Die Nichtbeachtung kann mit einem Befahrensverbot und einem Ordnungsgeld geahndet werden.