Amtliche Mitteilungen in der Yacht Nr. 18 vom 17.08.2016
IV. UMWELT UND RECHT Die nachstehend aufgeführten Vereine haben die Aufnahme als ordentliches Mitglied in den Deutschen Segler-Verband beantragt. Verbandsvereine können binnen eines Monats ab Veröffentlichung Einspruch gegen die Aufnahme einlegen. Der Einspruch ist an die Geschäftsstelle des Deutschen Segler-Verbandes, Gründgensstraße 18, 22309 Hamburg zu richten. Deutsch-Türkischer-Segler und Wassersportverein e.V. DTSW e.V. Vorsitzender: Özcan… weiterlesen