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Kitesurfen

Kitesurfen

Durch erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang kann man gleich 2 Lizenzen absolvieren – DSV-Kitesurflehrer Stufe 1 und DOSB-Trainer C Breitensport.

DSV-Kitesurflehrer

Die Absolvierung der Stufe 1 der DSV-Kitesurflehrerausbildung berechtigt zur Ausbildung von Schülerinnen und Schülern im Einsteiger- bis leicht Fortgeschrittenenniveau in Kitesurfschulen und in Vereinen.

Wir empfehlen jedem Teilnehmenden, vorab bei einigen Kursen im Verein oder einer Surfschule zu helfen (Vor-Praktikum).

Nach einem Praktikum in einer Kitesurfschule oder einem -verein (100 Stunden) und der Absolvierung der Stufe 2 ist man berechtigt eine Kitesurfschule zu leiten und Schulung im Bereich Aufsteiger*innen/ Fortgeschrittene/ Könner*innen durchzuführen. Der Lehrgang ist zugleich der Einstieg in die Trainerausbildung – man kann durch die Teilnahme an diesem Lehrgang folglich gleich 2 Lizenzen absolvieren.

Trainer C

Die Trainer C Ausbildung stellt den Einstieg in die Ausbildung zum lizenzierten Trainer dar.  Die Ausbildung richtet sich bundesweit einheitlich nach der „Ausbildungskonzeption für Trainer und Trainerassistenten“ des Deutschen Segler-Verbands. 

Der DOSB-/DSV-Trainer-C Breitensport Kitesurfen kann in einem Verein Kitesurfgrundscheine ausgeben und/oder als Trainerin bzw. Trainer tätig sein (Teilnahme ab 16 Jahren). Für die Trainertätigkeit gibt es oft kommunale Zuschüsse für die betreffenden Vereine.
Alle Lehrgänge können tageweise auch als Fortbildung verwendet werden. Dies gilt nicht an den Prüfungstagen. Diese sind i.d.R. die beiden letzten Lehrgangstage.

Weitere Informationen zu den Terminen, Veranstaltungsorten, Kosten und Teilnahmevoraussetzungen finden sich auf der Seite der DSV-Akademie.

Weiteres

Alle durch den DSV lizenzierten Trainerinnen und Trainer verpflichten sich zur Einhaltung des Ehrenkodex für ehrenamtlich, haupt- oder nebenberuflich Tätige in Sportorganisationen und unterschreiben eine Lizenzerklärung.

Für die Erteilung oder Verlängerung einer Trainerlizenz muss außerdem ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden.

Ehrenamtlich tätige Trainerinnen und Trainer können das Führungszeugnis kostenfrei bei ihrer Meldebehörde beantragen, wenn der Verein der Trainerin oder des Trainers die Tätigkeit auf diesem Antrag bescheinigt.

Kontakt

Leon Delle
Tel.: 040 632009-947
E-Mail: [email protected]