BREXIT – und die möglichen Folgen für Segler

In knapp einem Monat wird Großbritannien (GB) die Europäische Union verlassen – unter welchen Konditionen ist nach wie vor unklar, da die jüngsten Gespräche zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich gescheitert sind. Noch liegt kein Austrittsvertrag vor, doch was bedeutet das für deutsche Seglerinnen und Segler? Die European Boating Association (EBA) hat sich mit der Thematik befasst und weist darauf hin, dass Boote, die im Falle des „no-deal-Brexit“ noch in britischen Häfen liegen, ihren Status als Wassersportfahrzeug der EU verlieren. Das heißt, sie verlieren ihr Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU. Kehren sie von GB in die EU zurück, werden sie als außerhalb der EU befindliche Güter eingestuft. Das hat zur Folge, dass Sie zollrechtlich wie Boote betrachtet werden, die aus Drittländern die EU anlaufen – zum Beispiel aus Brasilien. Ob und in welcher Form die EU dies behördlich umsetzen wird, ist aber weiterhin unklar – so wie der gesamte BREXIT-Prozess. Insofern rät die EBA dazu die weitere Entwicklung abzuwarten, aber auch in Erwägung zu ziehen, ob Eigner, die ihr Boot derzeit in Großbritannien liegen haben, es nicht vorsorglich in einen europäischen Hafen auf dem Festland zu verholen. Damit entgeht man auf jeden Fall der Drittstaatenregelung.

Der DSV ist Mitglied der EBA und hat hervorragende Kontakte zur Royal Yachting Association, zur Cruising Devision und zum britisch dominierten Baltic Sea Cruising Network. Sobald belastbare Informationen vorliegen, werden wir dies an unserer Mitglieder weitergeben.